Stromsteuer - Erlaubnis Erteilung für Versorger und Eigenzeuger, für Steuerbefreiungen von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (Anlagen größer als 2 MW), für Strom zur Stromerzeugung, für Kleinanlagen bis zu 2 MW (erneuerbare Energieträger und hocheffiziente KWK-Anlagen) im räumlichen Zusammenhang, für Fahrstrom im Schienenbahnverkehr