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Beseitigung von Anlagen - Genehmigung (Abbruchgenehmigung) Verlängerung für Denkmäler, die in der Denkmalliste eingetragen sind

Relevant für Verwaltungsebenen

Verfügbarkeit

  • Verfügbar in Verwaltungseinheiten

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  • Verfügbar in Kreisen und Kreisfreien Städten

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  • Verfügbar in Ämtern

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  • Verfügbar in Städten und Gemeinden

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