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Auskunft zu den im Rahmen von § 8a Absatz 2 und 3 und § 8c Absatz 4 BSIG erhaltenen Informationen zu Anbietern kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste

Relevant für Verwaltungsebenen

Verfügbarkeit

  • Verfügbar in Verwaltungseinheiten

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  • Verfügbar in Kreisen und Kreisfreien Städten

    0 verfügbare Verwaltungseinheiten

  • Verfügbar in Ämtern

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  • Verfügbar in Städten und Gemeinden

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