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Anzeige der Auslagerung von Aufgaben auf ein Auslagerungsunternehmen nach § 36 KAGB

Relevant für Verwaltungsebenen

Verfügbarkeit

  • Verfügbar in Verwaltungseinheiten

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  • Verfügbar in Kreisen und Kreisfreien Städten

    0 verfügbare Verwaltungseinheiten

  • Verfügbar in Ämtern

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  • Verfügbar in Städten und Gemeinden

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